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Tierhalterhaftpflichtversicherung


Laut BGB § 833 haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet – selbst dann, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter, die aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.

Diese Versicherung wendet sich vor allem an Halter größerer Tiere wie Hunde oder Pferde. Kleinere Haustiere fallen hingegen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung.

Ihr Kontakt

Ansprechperson: Herr Hippe

Versicherungsmakler
Tel: 05224 / 9 77 42 36
Mobil: 0162 / 4 33 58 78
ru.hippe@fvb.de

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